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PPlanungen der Senate


Kritische Positionen zur Hafenquerspange

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  Planungen zur HAFENQUERSPANGE

 
 

Seit 1979 haben alle Senate von SPD, CDU, GAL/Grüne , FDP eine "Hafenquerspange" geplant, meistens mit der Begründung, der Hafen brauche diese dringend, weil sonst die Container nicht weg kämen sowie mit dem Versprechen an andere Stadtteile (bis 2008 die Innenstadt, seit 2009 Harburg), sie würden weniger Verkehr haben, wenn dieser durch Wilhelmsburg geführt wird.
Für 2011/20012 hat der Senat 8,6 Mio. Euro alleine für Gutachten und Planungen durch externe Büros in den Haushalt eingestellt, die internen Kosten der Behörde nicht mitgerechnet. Beabsichtigt ist die Planfeststellung, obwohl Geld vom Bund bisher überhaupt nicht in Aussicht steht.
Die Struktur der Planfeststellungsunterlagen wird ähnlich sein wie bei der Linienbestimmung. Deshalb wird diese im folgenden ausführlicher dargestellt.

2011: Bundesverkehrsministerium entscheidet sich für Südtrasse
2010: CDU/GAL Senat beantragt Linienbestimmung Südtrasse
    1. Gegenstand des Antrags auf Linienbestimmung
    2. Umweltverträglichkeitsprüfung 2009/2010
    3. Karten: Bedrohte Schutzgüter
    4. Kritische Stellungnahmen zur Linienbestimmung
     - HAMBURGER SENAT
     - IBA Hamburg 2009:
     - IGS 2013
     - Rechtsschutz Lebenswertes Wilhelmsburg
     - HPA (Hamburg Port Authority)
2000-2008: Planungen auf der Nordtrasse über den Spreehafen

 
 

2011: Bundesverkehrsministerium gibt Linienbestimmung bekannt

Neubau der A26 (alt  A 252) Hafenquerspange – Änderung der  Linienbestimmung nach$ 16 (1)

 Bonn, 5.02.2011

 

 

Im Benehmen mit Ihrer obersten Landesplanungsbehörde bestimme ich gemäß $ l6 (1) Bundesfernstraßengesetz die Linienführung der A 26 (alt: A 252) von Hamburg-Süderelbe (A 7) bis Hamburg- Stillhorn (A 1) für die Varianten Süd 1, wie sie im anliegenden Übersichtsplan ,,rot“ eingetragen ist, mit folgenden Anmerkungen und Maßgaben:

 

I.

Für die Hafenquerspange ist ab sofort die Bezeichnung „A 26“ zu verwenden.

 

II.

Dem Anschlussstellen-/Knotenpunktkonzept wird grundsätzlich zugestimmt. Weitere Festlegungen erfolgen in der späteren Planungsphase. Über die Bezeichnung der einzelnen Anschlussstellen ist noch gesondert zu entscheiden.

 

III.

Die B 73 im Abschnitt zwischen der A 7 (AS Hamburg-Heimfeld) und der A 253( AS Hamburg-Harburg-Mitte) verliert mit Verkehrsübergabe der neugebauten A 26, deren Linie hiermit entsprechend der im Übersichtslageplan Maßstab 10.000 ,,rot“ dargestellten Trasse im Abschnitt zwischen Hamburg-Süderelbe (A 7) und Hamburg-Stillhorn (A 1) bestimmt wird, ihre Funktion als Straße des weiträumigen Verkehrs und ist daher nach Fertigstellung des westlichen Abschnitts der neuen Hafenquerspange i eine sich nach Landesrecht ergebende Straßenklasse abzustufen. …

 

IV.

Im Rahmen der Entwurfsplanung, die in enger Abstimmung mit dem BMVBS zu erfolgen hat, ist eine Trassenoptimierung nach wirtschaftlichen

Gesichtspunkten, ggf. durch Anwendung der Mindestentwurfelemente nach den RAA bzw. RAS-L, vorzunehmen. Darüber hinaus ist die neue RE 20 1 0 anzuwenden.

Das Erfordernis für den gesamten geplanten 1.480m langen Trog östlich des Tunnels Kornweide ist im Rahmen der Entwurfsaufstellung zu klären. Es wird ein deutlich kürzerer Trog empfohlen und für die nachrangige Anbindung nach Finkenriek eine Unter-/Überführung.

Bei der Wahl des maßgebenden Regelquerschnitts für die A 26 sind sowohl die prognostizierten Verkehrsbelastungen als auch die örtlichen Zwangspunkte zu berücksichtigen. Details sind im Rahmen der Entwurfsaufstellung abzustimmen.

Im Rahmen der weiteren Planung bitte ich, alle Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen, um die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens weiterhin zu gewährleisten.

 

Außerdem sind folgende Maßgaben in den nächsten Planungsstufen zu beachten:

1.   Die Vorprüfung für die Linienbestimmung ist im Zuge eines gesonderten artenschutzrechtlichen Ausnahmeverfahrens … weiterzuführen und abzuschließen.

2.    Es muss sichergestellt werden, dass Flächen für funktionserhaltende Maßnahmen des Artenschutzes …zur Verfügung stehen.

3.    Da die Südvariante der Trassenführung aus artenschutzfachlicher Sicht im Verhältnis zu den Nordvarianten als urgünstigste, kommt es für die Ausnahmen nach § 45 Abs.7 BNatSchG maßgeblich darauf an nachzuweisen, dass eine zumutbare Alternative …nicht gegeben ist und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Alternativen sind betriebswirtschaftliche Erwägungen allein nicht ausschlaggebend, da auch aufwändigere Lösungen grundsätzlich als zumutbare Alternativen in Betracht kommen.

4.    Randbedingungen aus den Planungen eines weiteren Containerterminals, die Nichtinanspruchnahme es Hafenbahnhofs Süd, höhere Durchfahrtshöhen bei der Querung des Köhlbrands und der Süderelbe, die Stadtentwicklung „Sprung über die Eibe“ sowie weitere bekannt gewordene Hindernisse der Nordvariantes sind aufzunehmen und in die Entscheidung einzubeziehen..

Im Auftrag

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. JosefKunz

 

Pressemitteilung 4.3.2011 BMVBS HAN-online 6.3.2011 Erlass des BMVBS zur Linienbestimmung vom 15.2.2011 Zeichnung als Anlage zum Erlass des BMVBS

 

 
 

 

2010:LINIENBESTIMMUNG ZUR HAFENQUERSPANGE

Im Bundesverkehrswegeplan, der für die Zeit bis 2015 gilt, ist eine Autobahn von der A7 (Waltershof) zur A252 (Georgswerder), die so genannte Hafenquerspange, vorgesehen. Sie ist dort im weiteren Bedarf mit Planungsrecht verankert, d.h.: Hamburg darf planen, die Autobahn darf aber bis 2015 nicht gebaut werden.

Der Hamburger Senat (mit der damals dafür zuständigen Senatorin Hajduk, GAL) hat im Frühjahr 2010 beantragt, die Autobahn nicht auf der vorgesehenen nördlichen Linie zu planen, sondern auf einer Linie Süd1, als Verlängerung der geplanten A26 von der A7 (Moorburg) durch Moorburg, die Hohe Schaar, Wilhelmsburg zu einem Autobahndreieck in Kirchdorf (A1).

Die Linienbestimmung-Unterlagen wurden öffentlich ausgelegt und sind nach wie vor im Internet einsehbar. Nachdem Stellungnahmen dazu erfolgt sind, wird das Bundesverkehrsministerium voraussichtlich demnächst eine Entscheidung dazu treffen. Der künftige Senat kann aber auch den Antrag zurück ziehen und beschließen, die Autobahn nicht für den nächsten Bundesverkehrswegeplan (voraussichtlich für den Zeitrahmen 2015-2025) anzumelden.

1. Linienbestimmung
2. Umweltverträglichkeitsprüfung
3. Stellungnahmen zur Linienbestimmung
Geschichte der "Hafenquerspange"

 

1. Gegenstand des Antrags auf Linienbestimmung einer Autobahn von Moorburg nach Stillhorn (A26/Hafenquerspange)

Der Hamburger Senat will, dass durch den Süden Wilhelmsburgs eine Autobahn gebaut wird, die seit 30 Jahren Hafenquerspange genannt wird und bisher auf der Nordlinie von Waltershof über den Spreehafen nach Georgswerder vorgesehen war.  Geplant ist jetzt eine Verlängerung der künftigen  A26 von Stade über die A7, Moorburg, den Hafen, Wilhelmsburg, Kirchdorf bis zu einem Autobahndreieck mit der A1 in Stillhorn.

 Linie A26 West-Hafenquerspange

Der Senat hat beim Bundesverkehrsministerium beantragt, diese neue Linie zu  bestimmen.

Geschieht dies, so ist in Zukunft keine Stadtplanung möglich, die den Bau der Autobahn auf dieser Strecke behindern würde.

Die Unterlagen zur Linienbestimmung sind von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in das Internet eingestellt. (Beachten: Die Unterlagen erscheinen erst über eine Zwischenseite nach einer etwas längeren Wartezeit.)

Eine Übersicht des Antrags des Hamburger Senats bietet der Erläuterungsbericht. Ein städtebaulicher Fachbeitrag versucht, den städtebaulichen Wert der Hafenquerspange zu begründen.

 

Eine Linienbestimmung bedeutet noch nicht, dass die Autobahn gebaut wird – aber: die Linienbestimmung gilt auch noch in 10, 15, 20 Jahren. Wie sich bei Stuttgart 21 gezeigt hat, können auch nach vielen Jahren fast schon vergessene Planungen umgesetzt werden.

Deshalb ist es notwendig, sich jetzt zu informieren.

2. Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung

Eine zentrale Bedeutung für diese Stufe des Verfahrens hat die Umweltverträglichkeitsstudie.

Dabei geht es um so genannte "Schutzgüter"; das sind:

- Menschen und menschliche Gesundheit (vor allem S. 35-53), auf den Karten hellrot M

- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (vor allem S. 53-85), auf den Karten dunkelgrün TP

- Boden (vor allem S. 85-94), auf den Karten braun B

- Wasser (vor allem S. 94-105), auf den Karten blau W

- Klima und Luft (vor allem S. 105-112), auf den Karten lila KL

- Landschaft (vor allem S. 112-128), auf den Karten hellgrün L

- Kultur und sonstige Sachgüter (vor allem S. 128-135)

- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Die Umweltverträglichkeitsprüfung geht also nicht nur Umweltverbände an, sondern alle Bewohnerinnen und Bewohner und alle, denen die ein Interesse an einer gedeihlichen Entwicklung dieses Gebietes haben.

In den Unterlagen werden eine Reihe von Umwelt-Konflikten bereits benannt. Dazu hier zwei Auszüge für den Bereich Moorburg und Kirchdorf:

 

3. Kritische Orte  bei der Linienbestimmung (Karten)

Moorburg-Umwelt-Konflikte

 

Kirchdorf-Umwelt-Konflikte

 

4. Stellungnahmen zur Linienbestimmung

Musterschreiben- Übernahme oder beliebige Veränderung möglich (Word)

Stellungnahmen kann jeder Mensch, unabhängig von Wohnort, Alter, Staatsbürgerschaft oder direkter Betroffenheit, abgeben. Auch wenn die formelle Frist abgelaufen ist, sind öffentliche Stellungnahmen möglich, weil diese die politische Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums beeinflussen können.

Es gibt keine Formvorschriften. Sie können also das schreiben, was Sie bewegt. Sinnvoll ist es, wenn Sie sich auf die "Schutzgüter" beziehen.

Dabei gehört zum Schutzgut  "Menschen" nicht nur direkte Betroffenheit durch Lärm, Schadstoffe, Bewegungsfreiheit, sondern auch das menschliche Zusammenleben: Situation des Wohngebiets und des Stadtteils, Wirkungen auf Sozialstruktur und Wohlbefinden, Freizeitmöglichkeiten, Erleben der Elbinsel, Image der Insel, Entwicklung als Wohnort, Erfahrung der Insel durch Kinder.

Z.B.

  • Wohngebiete in Moorburg, Bostelbek, Kirchdorf, Großsiedlung Kirchdorf-Süd umzingelt von Autobahnen

  • Kinderbauernhof, Freizeitheim -Bewegungsraum

  • Verbindung von der Georg-Wilhelm-Straße und möglichen Wohngebieten Hauland zum Südufer der Elbinsel über Dreifachtrasse aufgeständerte  Bahn + aufgeständerte Autobahn + Kornweide auf Ebene

  • Verbindung zwischen Kirchdorf und Südufer über Autobahn und Kornweide

  • Autobahndreieck Stillhorn mit zusätzlichem Anschluss zur Kornweide und nach Stillhorn direkt neben Großwohnsiedlung

  • Zerschneidung der Landschaft

  • Trennung des "Wilhelmsburger Inselparks" vom Südufer und der Verbindung nach Harburg

  • Verringerte Attraktivität Wilhelmsburgs → keine Wohnentwicklung →Zersiedelung Hamburgs

  • "Sprung über die Elbe" heißt beim Bau der Autobahn: Wer kann haut ab. Es bleiben die, die keine Alternative haben.

Einige nützliche Zitate:  

HAMBURGER SENAT

"Autobahnen sind grundsätzlich trennende und mit erheblichen Emissionen verbundene Einschnitte. In städtischen Bereichen stellen sie Barrieren dar, durch die städtische Zusammenhänge und Verbindungen nachhaltig unterbunden oder massiv gestört werden." (Bürgerschafts-Drucksache zum A7-Deckel - 19/2471, 03. 03. 09.)

Im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung  des Hamburger Senats von 2009 heißt es:
"Benachteiligte Quartiere sind häufig auch im Bereich Verkehr besonderen Belastungen ausgesetzt. Großsiedlungen sind oftmals mit großflächigen Verkehrsanlagen ausgestattet, die aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich sind. Diese schränken die Verkehrssicherheit im Gebiet und die Nutzbarkeit der öffentlichen Räume ein. Breite Straßen weisen wenige Querungsmöglichkeiten auf und durchschneiden als Barrieren die Quartiere. Stark befahrene Hauptverkehrsstraßen beeinträchtigen die Wohnqualität insbesondere der direkt anliegenden Wohngebäude; es kann zu einer quartiersinternen Konzentration sozial benachteiligter Gruppen in diesen wenig attraktiven Wohnungen kommen."


Die IBA Hamburg schreibt beim Scopingverfahren im Jahr 2009:

1. Weitere Verkehrsinfrastrukturen stehen im Widerspruch zum „Sprung über die Elbe“
Weitere Zäsuren und Barrieren verträgt die Elbinsel nicht – ganz im Gegenteil, es muss um den Abbau von Barrieren gehen. Zusätzliche Verkehrsinfrastruktur, die wegen des Hafens erforderlich wird, ist deshalb vorrangig auch danach zu beurteilen, in welchem Maße sie Wilhelmsburger Missstände abbaut. In keinem Fall darf zusätzliche Verkehrsinfrastruktur die Insel weiter zerteilen und von ihren Uferbereichen trennen. Verkehrsprojekte sind auch danach zu beurteilen, ob sie das gesamtstädtische Entwicklungsziel des ‚Sprungs über die Elbe‘ fördern oder beeinträchtigen. Die Schaffung weiterer Zäsuren steht in eindeutigem Widerspruch zu diesem erklärten Ziel der Hamburger Bürgerschaft. Die linienbestimmte Nordtrasse der HQS als Hochstraße ist eindeutig kontraproduktiv und steht im diametralen Gegensatz zum ‚Sprung über die Elbe’. Sie erzeugt eine weitere Zäsur und Barriere und trennt Wilhelmsburg vom Spreehafen, eine der künftig für Naherholung und Aufenthalt wichtigsten Wasserflächen des Stadtteils. Die Konkretisierung der Planungen zur Nordtrasse hat zudem eine drastische Steigerung der Baukosten in unakzeptable Höhen ergeben, sodass im Ergebnis diese Variante zu Recht aufgegeben wurde. Für die jetzt als Südtrasse favorisierte HQS liegen noch keine vergleichbar detaillierten Kostenermittlungen vor, sodass auch hier noch ein erhebliches Risiko besteht, da verkehrlich sehr komplizierte bauliche Situationen (Kreuzungen der B 4/B 75 sowie der Bahn im Bereich der jetzigen Anschlussstelle Wilhelmsburg Süd, Trog- und Tunnellösungen im Bereich der östlichen Kornweide) zu lösen sind. Schon jetzt ist jedoch deutlich, dass dieses kurze Stück Autobahn zu einem der teuersten in der Bundesrepublik werden dürfte, wenn es das Ziel ist, den notwendigen baulichen und umweltbezogenen Maßstäben gerecht zu werden. Dabei bleibt die grundsätzliche bauliche Crux, dass diese Trasse den - jetzt noch freien - Zugang Wilhelmsburgs zum Natur-, Landschafts- und Erholungsraum der Süderelbe in diesem Bereich zumindest einschränkt.
2. Fehlender Nachweis der verkehrlichen Notwendigkeit
Es ist bis heute nicht deutlich gemacht geworden, in welchem Maße die HQS ‚hausgemachtem‘ Verkehr von Wilhelmsburg, dem Hafenverkehr und schließlich überregionalem Autobahnverkehr dient, der mit Wilhelmsburg nichts zu tun hat. Der ‚hausgemachte‘ Verkehr in West-Ost-Richtung dürfte sehr gering sein, und der Hafenverkehr wird kaum eine Größenordnung erreichen, die nicht nach Abbau der Zollschranken auf den ‚ertüchtigten‘ Hafenhauptrouten im Norden (Köhlbrandbrücke – Veddeler Damm mit besserem Anschluss an die A 255) und im Süden (Kattwykdamm – Hohe-Schaar-Straße – Kornweide) abgewickelt werden könnte.
Das aber bedeutet, dass die Notwendigkeit einer West-Ost-Autobahn durch Wilhelmsburg aus überregionalem Autobahnverkehr abgeleitet wird. Es geht um den Lückenschluss zwischen A 26/A 7 im Westen und A 1 im Osten.
Es ist verkehrsplanerisch anerkannte Praxis, überregionalen Autobahnverkehr nicht durch Stadtgebiete, sondern um diese herum zu führen. Lückenschlüsse im Autobahnnetz dürfen also nicht in besiedeltem Gebiet gesucht werden, und erst recht nicht in einem so vorbelasteten Gebiet wie Wilhelmsburg und auf einer bei aller Vorbelastung empfindlichen Insel. Mit Blick auf das Autobahnnetz südlich von Hamburg und den dort vorhandenen Verknüpfungen der Autobahnen stellt sich ohnehin die Frage, ob die durch den Lückenschluss erreichbaren Reisezeitverkürzungen die mit der HQS als Autobahn verbundenen Eingriffe und Aufwände rechtfertigen.
Für eine weitere sachbezogene Diskussion der Hafenquerspange raten wir dringend an, die für die HQS prognostizierten Verkehrsbelastungen nach ‚hausgemachtem‘ Eigenverkehr von Wilhelmsburg, nach Hafenverkehr und nach überregionalem Autobahnverkehr aufzuschlüsseln.


Die igs 2013 schreibt beim Scopingverfahren im Jahr 2009:
"Mit der Gartenschau und dem neuen Park wird in Wilhelmsburg ein Bündel von Maßnahmen realisiert werden, das zur Stadtteilentwicklung beiträgt und gleichzeitig die Lebensqualität auf der Elbinsel aufwertet.
Die neue Entwicklung Wilhelmsburgs sollte nicht durch eine zusätzliche Autobahn, die Hafenquerspange eingeschränkt werden. Eine neue Autobahn schafft einen künstlichen Staubsaugereffekt für den Verkehr und bedeutet eine zusätzliche Belastung für viele Menschen im Stadtteil.
Die Auswirkungsprognose und der Variantenvergleich sollten im Hinblick auf die städtebaulichen Ziele und das Image für den Stadtteil Wilhelmsburg sehr sorgfältig und nachvollziehbar erstellt werden
."


Der Naturschutzbund nabu schreibt

Die derzeitig bevorzugte Süd-Variante der Hafenquerspange birgt aus unserer Sicht gravierende Nachteile für die Natur“, kritisiert Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg. „Diese Variante hat erhebliche negative Auswirkungen auf seltene Lebensräume und auf gefährdete Tiere und Pflanzen.“ Betroffen sei insbesondere ein Gebiet aus Feuchtbiotopen, Brach- und Hochstaudenfluren mit Rohrkolben und Schilfarealen, die beim Bau der südlichen Trasse komplett zerstört würden.
Die Sturmmöwenkolonie auf der Hohen Schaar im Hamburger Hafen ist durch die geplante Hafenquerspange gefährdet.
„Diese Biotope bieten Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten“, erklärt Frederik Schawaller von der NABU-Gruppe Süd, der das Gebiet untersucht hat. „Insbesondere würde mit dem Bau dieser Trasse der größte Bergpieperschlafplatz im Hamburger Raum zerstört. Ebenfalls ist der größte Rastplatz für Zwergtaucher im Hamburger Raum betroffen.“ In dem von der südlichen Trasse beeinflussten Gebiet kommen insgesamt 53 Pflanzenarten der Roten Listen vor, davon 44 Arten in Hamburg gefährdete oder stark gefährdete und neun bundesweit gefährdete oder stark gefährdete Pflanzen. Auch die Lebensräume des europa- und bundesweit streng geschützten Moorfrosches sowie 82 Brutvogelarten, von denen 12 Arten gefährdet, darunter vier vom Aussterben bedroht sind, wie z.B. der Wachtelkönig, würden durch die Südtrasse zerstört. „Diese Lebensräume haben eine wichtige Bedeutung für den Hamburger Biotopverbund und damit für die Artenvielfalt“, bezeugt Schawaller. „Weiterhin befürchten wir, dass durch den Bau der Hafenquerspange auch Hamburgs größte Möwenkolonie auf der „Hohen Schaar“ beeinträchtigt wird.“


Der Rechtsschutz Lebenswertes Wilhelmsburg RELEWI schreibt:

  • Es gibt keinen Nachweis für die Notwendigkeit einer neuen Autobahn durch den Hafen und die Elbinseln (so genannte Hafenquerspange). Ihr Schaden überwiegt einen möglichen Nutzen.
  • Eine Ost-West-Autobahn entlastet die Hamburger Innenstadt nicht.
  • Die für 2025 angenommenen Verkehrsverhältnisse, erfordern nicht den Bau einer neuen Autobahn (HQS).
  • Eine Ost-West-Autobahn ist für den Hafenverkehr nicht notwendig, sondern es gibt Alternativen mit einer stadtverträglichen Optimierung der vorhandenen Straßen.
  • Eine Ost-West-Autobahn schließt keine Autobahnnetzlücke. Eine Umfahrung über Maschen bzw. Kaltenkirchen (A20) ist stadtverträglicher und zugleich zumutbar.
  • Eine Ost-West-Autobahn belastet ganz Hamburg und vor allem Bostelbek, Moorburg und die Elbinseln mit erheblichem zusätzlichem Verkehr (u. a. durch die über die A26 herangeführten Verkehre). Durch diesen „Staubsaugereffekt“ werden die o. g. Stadtteile auch mit zusätzlichem Lärm, CO2 und Feinstaub belastet.
  • Durch die über die A26 und die geplante HQS herangeführten Verkehre auf die A1 in Richtung Innenstadt wird sich die tägliche Stausituation vor den Elbbrücken in unvertretbarer Weise weiter verschärfen.
  • Eine neue Autobahn ist wirtschaftlich nicht vertretbar, bringt geringen Nutzen für die Benutzer und großen Schaden für die Umwelt und die Anwohnerinnen.
  • Ohne den Nachweis der unabweisbaren Notwendigkeit darf es keine Weiterführung der Planungen für eine Autobahnquerspange geben.

Die Hamburg Port Authority hat im September 2010 ihre "Masterplan Straßenverkehr Hafen Hamburg" veröffentlicht. In ihrem Resümee, S. 94, führt sie aus:

Mit den im Masterplan Straßenverkehr aufgezeigten Konzepten und Maßnahmen ist die HPA in der Lage,

  • die verkehrliche Situation im Hamburger Hafen an den heutigen Problembereichen kurzfristig zu verbessern und

  • die langfristig wieder steigenden verkehrlichen Herausforderungen zu bewältigen.“

HPA-Maßnahmenkatalog

Die Hafenquerspange ist keine dieser aus der Sicht der HPA erforderlichen Maßnahmen, wohl aber der langfristig erforderliche Neubau einer Köhlbrandquerung, dessen Kosten mit 380 Mio. Euro veranschlagt werden und der ohne eine Bundesunterstützung als die wesentliche Seehafenhinterlandanbindung Hamburgs kaum realisierbar ist. Im Masterplan wird die Hafenquerspange aus der Sicht des Hafens als Ergänzung und zusätzliche Entlastung gesehen, nicht aber als notwendig für die Bewältigung des zu erwartenden Verkehrs.






 

 

VORSTAND

Marianne Groß gross@zukunft-elbinsel.de

Manuel Humburg humburg@zukunft-elbinsel.de , Vorsitzender  Fon: 040/ 31768663  Fax: 040/31768664

Dirk Holm, holm@zukunft-elbinsel.de 

Michael Rothschuh, rothschuh@zukunft-elbinsel.de , Fon 040/6520296

 

18.10.bis 18.11.2010: Linienbestimmung -Auslegung der Unterlagen

Mitteilung der Behörde:

Öffentliche Auslegung

im Rahmen der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Linienbestimmung der Hafenquerspange

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das Verfahren zur Linienbestimmung der so genannten „Hafenquerspange“ nach § 16 Bundesfernstraßengesetz eingeleitet. Die Maßnahme ist unter der Bezeichnung „A 252, Anschlussstelle Hamburg-Waltershof (A 7) – Anschlussstelle Hamburg-Georgswerder“ Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans und dort im „weiteren Bedarf“ als neues Vorhaben mit Planungsrecht aufgeführt.

 

Linienbestimmung Hafenquerspange: Vorzugsvariante Süd 1
Linienbestimmung Hafenquerspange: Vorzugsvariante Süd 1

(DEGES)

Die bisherige Linienbestimmung vom Juli 2005 soll geändert werden. Damals ist unter der Bezeichnung „Nordtrasse“ eine Führung von der Anschlussstelle Waltershof über den Köhlbrand, entlang dem Neuhöfer Kai über Rodewischhafen, Travehafen, Reiherstieg, Reiherstieg-Hauptdeich, Ernst-August-Kanal und den südlichen Teil des Spreehafens bis zur vorhandene Umgehung Veddel (A 252) bestimmt worden. Am Travehafen war eine Anschlussstelle vorgesehen.

Die weitere Planung hat ergeben, dass die Nordtrasse voraussichtlich nicht mehr den aktuellen Anforderungen an das Verkehrsnetz entspricht. Es ergaben sich insbesondere Bedenken, ob die Nordtrasse den neuen Rahmenbedingungen im Hamburger Hafen entspricht. Die aktuellen Prognosen zu Hafenumschlag und -entwicklung, die zukünftigen Schiffsgrößen im Hamburger Hafen, das städtebauliche Leitprojekt „Sprung über die Elbe“, die Projekte HafenCity und Spreehafen und die Modernisierung und Ergänzung im Hafenbahn- und Hafenstraßennetz machen eine Neubewertung der Linienführungen aus dem Linienbestimmungsverfahren erforderlich.

Statt der Nordtrasse wird die Linienbestimmung für eine „Südtrasse“ geprüft. Sie beginnt nördlich der vorhandenen AS Hamburg-Moorburg (A 7), umfährt Moorburg südlich, überquert die Süderelbe bei der Kattwykbrücke, führt zum Kattwykdamm und soll eine Anschlussstelle Hamburg -Hohe Schaar erhalten. Die Trasse verläuft dann parallel zur Hohe-Schaar-Straße und orientiert sich westlich der Reiherstiegschleuse wieder in Richtung Osten, quert den Reiherstieg und verläuft dann zwischen der Kornweide und der Hafenbahn bis zur Querung der Georg-Wilhelm-Straße. Östlich davon wird die Trasse abgesenkt und unterquert im Weiteren die dann voraussichtlich verlegte Wilhelmsburger Reichsstraße, die Hafenbahnanbindung an die DB, die Gleisanlagen der DB selbst und die Kornweide. Im Bereich der Kornweide liegt die Trasse aus Lärmschutzgründen im Tunnel unmittelbar unter der Stadtstraße. Sie wird dann über die Anschlussstelle Hamburg -Stillhorn an die A 1 angebunden.

Südkorridor: Naturnahe, gesetzlich geschützte Biotopkomplexe südlich von Moorburg
Südkorridor: Naturnahe, gesetzlich geschützte Biotopkomplexe südlich von Moorburg, Röhrichte und feuchte Hochstaudenfluren

(DEGES)

Im Rahmen des neuen Linienbestimmungsverfahrens ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer 14.3 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden die entscheidungserheblichen Unterlagen öffentlich ausgelegt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Umweltverträglichkeitsstudie, den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und deren Zusammenfassungen sowie um ein Fachgutachten über die Auswirkungen des Vorhabens auf das Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Komplex NSG Heuckenlock und NSG Schweenssand“.

Die Unterlagen werden vom 18. Oktober 2010 bis zum 18. November 2010 im Rathaus Wilhelmsburg, Mengestraße 19, 21107 Hamburg, Raum 111 (täglich von 8:00 bis 12:00 Uhr), im Bezirksamt Harburg, Harburger Rathausplatz 4, 21073 Harburg, Raum 206 und in der BSU, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg, Raum B 507 montags bis freitags zu den normalen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Jeder kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Verkehr und Straßenwesen, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg äußern. Sofern eine Linienbestimmung vorgenommen wird, kann sie nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen eine nachfolgende Zulassungsentscheidung überprüft werden (§ 15 Abs. 5 UVPG)."

Quelle: http://www.verkehrsplanung-im-sueden.hamburg.de/linienfuehrung/2583060/linienbestimmung-text.html



Öffentliche Auslegung Downloads

Die Unterlagen werden vom 18. Oktober 2010 bis zum 18. November 2010 im Rathaus Wilhelmsburg, Mengestraße 19, 21107 Hamburg, Raum 111 (täglich von 8:00 bis 12:00 Uhr), im Bezirksamt Harburg, Harburger Rathausplatz 4, 21073 Harburg, Raum 206 und in der BSU, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg, Raum B 507 montags bis freitags zu den normalen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

 

Entscheidungserhebliche Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach § 15 UVPG:

  

Umweltrelevante Unterlagen zur Linienbestimmung:

Umweltverträglichkeitsstudie:

Artenschutzrechtliche Beurteilung:

3.1_Anhang_Tabellen:

Karten:

Weitere Unterlagen zur Linienbestimmung:

Ergänzend zu den entscheidungserheblichen Unterlagen nach § 15 UVPG (öffentlich ausgelegt) stellen wir Ihnen die für den Antrag auf Änderung der Linienbestimmung nach §16 FStrG zusätzlich erforderlichen Unterlagen zu Ihrer Information zur Verfügung.

Quelle: http://www.verkehrsplanung-im-sueden.hamburg.de/linienfuehrung/2585158/linienbestimmung-downloads.html

 

 

Planungen des neuen Senats von CDU und GAL ab 2008

Koalitionsvertrag CDU-GAL zum Abschnitt "Hafenquerspange" :


"Hafenquerspange 

Es sollen innerhalb von 3 bis 6 Monaten Lösungen für zwei Ost/West-Straßenverbindungen anhand folgender Kriterien geprüft werden:

• eine möglichst geringe finanzielle Belastung bei günstigem Finanzschlüssel Hamburg/Bund

• verkehrliche Entlastung für Wilhelmsburg

• sie dürfen dem Sprung über die Elbe städtebaulich nicht entgegenstehen

• keine aufgeständerte Lösung über den Spreehafen

• keine Zeitverzögerungen

• Auswirkungen auf eine angestrebte Verlagerung oder Rückbau der Wilhelmsburger Reichsstraße

• Ausbaubedarf der Diagonaltrasse West

• ökologische Aspekte der Trassenführungen

Darüber hinaus herrscht Einigkeit, unverzüglich Maßnahmen, wie im IVH-Gutachten beschrieben, zu ergreifen, um den Verkehrsfluss auf der Haupthafenroute auch kurzfristig zu beschleunigen.

Die GAL vertritt die Auffassung, dass bei zwei Straßen die Nordtrasse als ertüchtigte Stadtstraße und die Südtrasse als Autobahn gebaut wird."

 

     
  2005-2008 Planungen des CDU-Senats in der Legislaturperiode 2004-2008  

 

"Hamburg will die Realisierung der Bundesautobahn A 252, die Hafenquerspange (HQS), als Verbindung von A1 und A7 deutlich beschleunigen.
Möglich wird dies durch ein Privatfinanzierungsmodell
im Rahmen eines Public-Private-Partnership (PPP). 

Ziel ist es, das Projekt durch einen privaten Konzessionär durchführen zu lassen.
Dieser wäre dann sowohl  Bauherr, als auch Betreiber der Hafenquerspange.
Die Refinanzierung würde aus einer Anschubfinanzierung des Bundes
und der Einführung einer Maut für alle Kraftfahrzeuge auf der HQS erfolgen."

"Senat setzt Meilenstein für Hafenquerspange",  PreMi BSU vom 22.11.05. pdf

Im Folgenden sind Informationen zur 2008 geplanten Linie zusammen gestellt

Hafen-Autobahn zwischen A7 und A1

Geplante Trasse einer Autobahn zwischen A1 und A7
mitten durch die Stadt - Kosten 475 (Stand 2000) Mill. Euro

Autobahnkreuz Wilhelmsburg Nord (BSU 2000) Wilhelmsburger Dreieck (BSU 2000)
Planungszeichnungen der Baubehörde aus 2000
Der Zeitplan des Senats

Zeitplan des Senats

Die Maut 

soll nicht nur auf der Hafenquerspange erhoben werden, sondern auch für den "Ausweichverkehr"- sonst fällt nicht genug Verkehr auf der HQS an.

"Folgende Mautstrecken sind zu untersuchen:

1. Neubaustrecke der A 252
2. Neubaustrecke der A 252 sowie die vorhandene parallele Köhlbrandbrücke (...)

Dabei ist (...) die Wirksamkeit der zusätzlichen Bemautung von Stadtstraßen iterativ abzuschätzen. Hierfür kommen vorrangig folgende Straßenzüge in Betracht (...):

Route I: Straßenzug Fürstenmoordamm – Moorburger Hauptdeich – Kattwykdamm;

Route II: Straßenzug Rossdamm – Ellernholzbrücke - Veddeler Damm - Am Saalehafen

Route III: Straßenzug Neuhöfer Damm – Neuhöfer Straße – Reiherstieg Hauptdeich – Hafenrandstraße – Harburger Chaussee – Veddeler Bogen bis AS HH-Georgswerder (A 252);

Route IV: Straßenzug Neuhöfer Damm – Neuhöfer Straße – Reiherstieg Hauptdeich – Bei der Wollkämmerei – Mengestraße;

Route V: Straßenzug Neuhöfer Damm – Rethedamm – Rethehubbrücke – Hohe-Schaar-Straße – Kornweide bis zur AS HH-Stillhorn (A 1);

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Machbarkeitsstudie eines Betreibermodells für den Neubau der A 252 – Südtangente Hamburg („Hafenquerspange"), pdf.

 

Mautzone Wilhelmsburg?

Die bisherige Umsetzung des Zeitplans

November 2005: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft zur Hafenquerspange

April 2006: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft zu Public-Private-Partnership-Projekten

Mitte 2006: Ausschreibung für Vergabe einer Machbarkeitsstudie und Vergabe des Auftrags durch das Bundesministerium für Verkehr

Mai 2006: Beauftragung der privatwirtschaftlich arbeitenden stadteigenen "Realisierungsgesellschaft" mit der Umsetzung

August 2006: Ankündigung von Ausschreibungen für die HQS (Umweltprüfung, Tragwerksprüfung, Baugrundberatung) im europäischen Amtsblatt

Darstellung Büro Teherani Darstellung Büro Könecke

Der vom Senat gewünschte Verlauf der Hafen-Autobahn im Bereich Spreehafen
in einer verklärenden Darstellung der BSU (Ausführung: Büro Teherani) links
und einer Perspektive vom südlichen Hafenrand/Berliner Ufer (Ausführung: Büro Könecke) rechts

Vergrößerung aus "Blick von Norden" der bsu

  noch 2004 konnte sich die BSU den "Sprung über die Elbe" eigentlich nur ohne Autobahn vorstellen   (Ausschnitt aus Senats-Poster: "Blick von Norden")

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