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Die Linienbestimmung
ist auf der
nachfolgenden Linie erfolgt.

Mehr...
Wie so gut
wie alle
Wahlprogramme der
CDU, FDP und SPD der
letzten 30 Jahre
enthalten auch
diesmal wieder die
Programme einen
Punkt zur
"Hafenquerspange".
Die GAL hat vor der
Wahl 2008 die
Hafenquerspange
abgelehnt, sie dann
mit ihrer Senatorin
Hajduk mit einer
nunmehr südlichen
Linienbestimmung in
der Bürgerschaft
durchgesetzt und
fordert nun wieder
eine andere Linie
sowie die
Überprüfung, ob sie
denn notwendig sei.
Ergebnisse der
Pressekonferenz zur
Hafenquerspange vom
Donnerstag,
16.12.2010
beim BUND,
Geschäftsstelle,
Hamburg, mit:
-
Manfred
Braasch,
Bund
für
Umwelt-
und
Naturschutz,
BUND
-
Prof.
Dr.
Hartmut
Topp,
Verkehrsplaner,
Mitglied
des
Kuratoriums
der
IBA-Hamburg
-
Jochen
Klein,
Geschäftsführer
Rechtsschutz
Lebensqualität
Wilhelmsburg
-
Prof.
Michael
Rothschuh,
Zukunft
Elbinsel
Wilhelmsburg

gemeinsame
Pressemitteilung
gemeinsame
Pressemitteilung
Pressecho:
Hamburger Abendblatt
Harburger Anzeigen
und Nachrichten
Harburger Rundschau
Pres
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LINIENBESTIMMUNG ZUR
HAFENQUERSPANGE
Im
Bundesverkehrswegeplan,
der für die Zeit bis
2015 gilt, ist eine
Autobahn von der A7
(Waltershof) zur
A252 (Georgswerder),
die so genannte
Hafenquerspange,
vorgesehen. Sie ist
dort im weiteren
Bedarf mit
Planungsrecht
verankert, d.h.:
Hamburg darf planen,
die Autobahn darf
aber bis 2015 nicht
gebaut werden.
Der Hamburger Senat
(mit der damals
dafür zuständigen
Senatorin Hajduk,
GAL) hat im Frühjahr
2010 beantragt, die
Autobahn nicht auf
der vorgesehenen
nördlichen Linie zu
planen, sondern auf
einer Linie Süd1,
als Verlängerung der
geplanten A26 von
der A7 (Moorburg)
durch Moorburg, die
Hohe Schaar,
Wilhelmsburg zu
einem
Autobahndreieck in
Kirchdorf (A1).
Die
Linienbestimmung-Unterlagen
wurden öffentlich
ausgelegt und sind
nach wie vor im
Internet einsehbar.
Nachdem
Stellungnahmen dazu
erfolgt sind, wird
das
Bundesverkehrsministerium
voraussichtlich
demnächst eine
Entscheidung dazu
treffen. Der
künftige Senat kann
aber auch den Antrag
zurück ziehen und
beschließen, die
Autobahn
nicht für
den nächsten
Bundesverkehrswegeplan
(voraussichtlich für
den Zeitrahmen
2015-2025)
anzumelden.
1. Linienbestimmung
2.
Umweltverträglichkeitsprüfung
3. Stellungnahmen
zur Linienbestimmung
Geschichte der
"Hafenquerspange"
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Der Hamburger Senat
will, dass durch den
Süden Wilhelmsburgs
eine Autobahn gebaut
wird, die seit 30
Jahren
Hafenquerspange
genannt wird und
bisher auf der
Nordlinie von
Waltershof über den
Spreehafen nach
Georgswerder
vorgesehen war.
Geplant ist
jetzt eine
Verlängerung der
künftigen
A26 von Stade
über die A7,
Moorburg, den Hafen,
Wilhelmsburg,
Kirchdorf bis zu
einem
Autobahndreieck mit
der A1 in Stillhorn.
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Der Senat hat beim
Bundesverkehrsministerium
beantragt, diese
neue Linie zu
bestimmen.
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Geschieht dies, so
ist in Zukunft keine
Stadtplanung
möglich, die den Bau
der Autobahn auf
dieser Strecke
behindern würde.
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Die
Unterlagen zur
Linienbestimmung sind von der
Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt in das Internet
eingestellt. (Beachten: Die Unterlagen
erscheinen erst über
eine Zwischenseite nach einer
etwas längeren Wartezeit.)
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Eine Übersicht des Antrags des
Hamburger Senats bietet der
Erläuterungsbericht.
Ein
städtebaulicher Fachbeitrag
versucht, den städtebaulichen
Wert der Hafenquerspange zu
begründen. Zur Linienbestimmung
siehe auch unsere Seite
"Die Planungen der Behörde".
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Eine
Linienbestimmung
bedeutet noch nicht,
dass die Autobahn
gebaut wird – aber:
die Linienbestimmung
gilt auch noch in
10, 15, 20 Jahren.
Wie sich bei
Stuttgart 21 gezeigt
hat, können auch
nach vielen Jahren
fast schon
vergessene Planungen
umgesetzt werden.
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Deshalb ist es
notwendig, sich
jetzt zu
informieren.
Eine zentrale Bedeutung für
diese Stufe des Verfahrens hat
die
Umweltverträglichkeitsstudie.
Dabei geht es um so genannte
"Schutzgüter"; das sind:
- Menschen und menschliche
Gesundheit (vor allem S. 35-53),
auf den Karten hellrot M
- Tiere, Pflanzen
und biologische Vielfalt (vor
allem S. 53-85), auf den Karten
dunkelgrün TP
- Boden (vor allem S.
85-94), auf den Karten braun B
- Wasser (vor allem S.
94-105), auf den Karten blau W
- Klima und Luft
(vor
allem S. 105-112), auf den
Karten lila KL
- Landschaft (vor
allem S. 112-128), auf den
Karten hellgrün L
- Kultur und sonstige
Sachgüter (vor allem S. 128-135)
- Wechselwirkungen
zwischen den Schutzgütern
Die
Umweltverträglichkeitsprüfung
geht also nicht nur Umweltverbände an, sondern alle
Bewohnerinnen und Bewohner und
alle, denen die ein Interesse an
einer gedeihlichen Entwicklung
dieses Gebietes haben.
In den Unterlagen
werden eine Reihe
von
Umwelt-Konflikten
bereits benannt.
Dazu hier zwei
Auszüge für den
Bereich
Moorburg und
Kirchdorf:

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Musterschreiben- Übernahme
oder beliebige
Veränderung möglich
(Word)
Stellungnahmen kann
jeder Mensch,
unabhängig von
Wohnort, Alter,
Staatsbürgerschaft
oder direkter
Betroffenheit,
abgeben.
Auch wenn die
formelle Frist
abgelaufen ist, sind
öffentliche
Stellungnahmen
möglich, weil diese
die politische
Entscheidung des
Bundesverkehrsministeriums
beeinflussen können.
Es gibt keine
Formvorschriften.
Sie können also das
schreiben, was Sie
bewegt. Sinnvoll ist
es, wenn Sie sich
auf die
"Schutzgüter"
beziehen.
Dabei gehört zum
Schutzgut
"Menschen" nicht nur
direkte
Betroffenheit durch
Lärm, Schadstoffe,
Bewegungsfreiheit,
sondern auch das
menschliche
Zusammenleben:
Situation des
Wohngebiets und des
Stadtteils,
Wirkungen auf
Sozialstruktur und
Wohlbefinden,
Freizeitmöglichkeiten,
Erleben der Elbinsel,
Image der Insel,
Entwicklung als
Wohnort, Erfahrung
der Insel durch
Kinder.
Z.B.
-
Wohngebiete
in
Moorburg,
Bostelbek,
Kirchdorf,
Großsiedlung
Kirchdorf-Süd
umzingelt
von
Autobahnen
-
Kinderbauernhof,
Freizeitheim
-Bewegungsraum
-
Verbindung
von
der
Georg-Wilhelm-Straße
und
möglichen
Wohngebieten
Hauland
zum
Südufer
der
Elbinsel
über
Dreifachtrasse
aufgeständerte
Bahn
+
aufgeständerte
Autobahn
+
Kornweide
auf
Ebene
-
Verbindung
zwischen
Kirchdorf
und
Südufer
über
Autobahn
und
Kornweide
-
Autobahndreieck
Stillhorn
mit
zusätzlichem
Anschluss
zur
Kornweide
und
nach
Stillhorn
direkt
neben
Großwohnsiedlung
-
Zerschneidung
der
Landschaft
-
Trennung
des
"Wilhelmsburger
Inselparks"
vom
Südufer
und
der
Verbindung
nach
Harburg
-
Verringerte
Attraktivität
Wilhelmsburgs
→
keine
Wohnentwicklung
→Zersiedelung
Hamburgs
-
"Sprung
über
die
Elbe"
heißt
beim
Bau
der
Autobahn:
Wer
kann
haut
ab.
Es
bleiben
die,
die
keine
Alternative
haben.
Einige nützliche
Zitate:
HAMBURGER
SENAT
"Autobahnen sind grundsätzlich trennende
und mit erheblichen Emissionen verbundene Einschnitte.
In städtischen Bereichen stellen sie Barrieren dar, durch die
städtische Zusammenhänge
und Verbindungen nachhaltig unterbunden oder massiv gestört
werden."
(Bürgerschafts-Drucksache zum A7-Deckel - 19/2471, 03. 03.
09.)
Im Rahmenprogramm
Integrierte
Stadtteilentwicklung
des Hamburger Senats
von 2009 heißt es:
"Benachteiligte
Quartiere sind
häufig auch im
Bereich Verkehr
besonderen
Belastungen
ausgesetzt.
Großsiedlungen sind
oftmals mit
großflächigen
Verkehrsanlagen
ausgestattet, die
aus heutiger Sicht
nicht mehr
erforderlich sind.
Diese schränken die
Verkehrssicherheit
im Gebiet und die
Nutzbarkeit der
öffentlichen Räume
ein. Breite Straßen
weisen wenige
Querungsmöglichkeiten
auf und
durchschneiden als
Barrieren die
Quartiere. Stark
befahrene
Hauptverkehrsstraßen
beeinträchtigen die
Wohnqualität
insbesondere der
direkt anliegenden
Wohngebäude; es kann
zu einer
quartiersinternen
Konzentration sozial
benachteiligter
Gruppen in diesen
wenig attraktiven
Wohnungen kommen."
Die IBA
Hamburg
schreibt beim
Scopingverfahren im
Jahr 2009:
1.
Weitere
Verkehrsinfrastrukturen
stehen im
Widerspruch zum
„Sprung über die
Elbe“
Weitere Zäsuren und
Barrieren verträgt
die Elbinsel nicht –
ganz im Gegenteil,
es muss um den Abbau
von Barrieren gehen.
Zusätzliche
Verkehrsinfrastruktur,
die wegen des Hafens
erforderlich wird,
ist deshalb
vorrangig auch
danach zu
beurteilen, in
welchem Maße sie
Wilhelmsburger
Missstände abbaut.
In keinem Fall darf
zusätzliche
Verkehrsinfrastruktur
die Insel weiter
zerteilen und von
ihren Uferbereichen
trennen.
Verkehrsprojekte
sind auch danach zu
beurteilen, ob sie
das gesamtstädtische
Entwicklungsziel des
‚Sprungs über die
Elbe‘ fördern oder
beeinträchtigen. Die
Schaffung weiterer
Zäsuren steht in
eindeutigem
Widerspruch zu
diesem erklärten
Ziel der Hamburger
Bürgerschaft. Die
linienbestimmte
Nordtrasse der HQS
als Hochstraße ist
eindeutig
kontraproduktiv und
steht im diametralen
Gegensatz zum
‚Sprung über die
Elbe’. Sie erzeugt
eine weitere Zäsur
und Barriere und
trennt Wilhelmsburg
vom Spreehafen, eine
der künftig für
Naherholung und
Aufenthalt
wichtigsten
Wasserflächen des
Stadtteils. Die
Konkretisierung der
Planungen zur
Nordtrasse hat zudem
eine drastische
Steigerung der
Baukosten in
unakzeptable Höhen
ergeben, sodass im
Ergebnis diese
Variante zu Recht
aufgegeben wurde.
Für die jetzt als
Südtrasse
favorisierte HQS
liegen noch keine
vergleichbar
detaillierten
Kostenermittlungen
vor, sodass auch
hier noch ein
erhebliches Risiko
besteht, da
verkehrlich sehr
komplizierte
bauliche Situationen
(Kreuzungen der B
4/B 75 sowie der
Bahn im Bereich der
jetzigen
Anschlussstelle
Wilhelmsburg Süd,
Trog- und
Tunnellösungen im
Bereich der
östlichen Kornweide)
zu lösen sind. Schon
jetzt ist jedoch
deutlich, dass
dieses kurze Stück
Autobahn zu einem
der teuersten in der
Bundesrepublik
werden dürfte, wenn
es das Ziel ist, den
notwendigen
baulichen und
umweltbezogenen
Maßstäben gerecht zu
werden. Dabei bleibt
die grundsätzliche
bauliche Crux, dass
diese Trasse den -
jetzt noch freien -
Zugang Wilhelmsburgs
zum Natur-,
Landschafts- und
Erholungsraum der
Süderelbe in diesem
Bereich zumindest
einschränkt.
2. Fehlender
Nachweis der
verkehrlichen
Notwendigkeit
Es ist bis heute
nicht deutlich
gemacht geworden, in
welchem Maße die HQS
‚hausgemachtem‘
Verkehr von
Wilhelmsburg, dem
Hafenverkehr und
schließlich
überregionalem
Autobahnverkehr
dient, der mit
Wilhelmsburg nichts
zu tun hat. Der
‚hausgemachte‘
Verkehr in
West-Ost-Richtung
dürfte sehr gering
sein, und der
Hafenverkehr wird
kaum eine
Größenordnung
erreichen, die nicht
nach Abbau der
Zollschranken auf
den ‚ertüchtigten‘
Hafenhauptrouten im
Norden (Köhlbrandbrücke
– Veddeler Damm mit
besserem Anschluss
an die A 255) und im
Süden (Kattwykdamm –
Hohe-Schaar-Straße –
Kornweide)
abgewickelt werden
könnte.
Das aber bedeutet,
dass die
Notwendigkeit einer
West-Ost-Autobahn
durch Wilhelmsburg
aus überregionalem
Autobahnverkehr
abgeleitet wird. Es
geht um den
Lückenschluss
zwischen A 26/A 7 im
Westen und A 1 im
Osten.
Es ist
verkehrsplanerisch
anerkannte Praxis,
überregionalen
Autobahnverkehr
nicht durch
Stadtgebiete,
sondern um diese
herum zu führen.
Lückenschlüsse im
Autobahnnetz dürfen
also nicht in
besiedeltem Gebiet
gesucht werden, und
erst recht nicht in
einem so
vorbelasteten Gebiet
wie Wilhelmsburg und
auf einer bei aller
Vorbelastung
empfindlichen Insel.
Mit Blick auf das
Autobahnnetz südlich
von Hamburg und den
dort vorhandenen
Verknüpfungen der
Autobahnen stellt
sich ohnehin die
Frage, ob die durch
den Lückenschluss
erreichbaren
Reisezeitverkürzungen
die mit der HQS als
Autobahn verbundenen
Eingriffe und
Aufwände
rechtfertigen.
Für eine weitere
sachbezogene
Diskussion der
Hafenquerspange
raten wir dringend
an, die für die HQS
prognostizierten
Verkehrsbelastungen
nach ‚hausgemachtem‘
Eigenverkehr von
Wilhelmsburg, nach
Hafenverkehr und
nach überregionalem
Autobahnverkehr
aufzuschlüsseln.
Die igs 2013
schreibt beim
Scopingverfahren im
Jahr 2009:
"Mit der
Gartenschau und dem
neuen Park wird in
Wilhelmsburg ein
Bündel von Maßnahmen
realisiert werden,
das zur
Stadtteilentwicklung
beiträgt und
gleichzeitig die
Lebensqualität auf
der Elbinsel
aufwertet.
Die neue Entwicklung
Wilhelmsburgs sollte
nicht durch eine
zusätzliche
Autobahn, die
Hafenquerspange
eingeschränkt
werden. Eine neue
Autobahn schafft
einen künstlichen
Staubsaugereffekt
für den Verkehr und
bedeutet eine
zusätzliche
Belastung für viele
Menschen im
Stadtteil.
Die
Auswirkungsprognose
und der
Variantenvergleich
sollten im Hinblick
auf die
städtebaulichen
Ziele und das Image
für den Stadtteil
Wilhelmsburg sehr
sorgfältig und
nachvollziehbar
erstellt werden."
|
Der
Naturschutzbund
nabu
schreibt
|
„Die
derzeitig bevorzugte
Süd-Variante der Hafenquerspange
birgt aus unserer Sicht
gravierende Nachteile für die
Natur“, kritisiert Alexander
Porschke, Vorsitzender des NABU
Hamburg. „Diese Variante hat
erhebliche negative Auswirkungen
auf seltene Lebensräume und auf
gefährdete Tiere und Pflanzen.“
Betroffen sei insbesondere ein
Gebiet aus Feuchtbiotopen,
Brach- und Hochstaudenfluren mit
Rohrkolben und Schilfarealen,
die beim Bau der südlichen
Trasse komplett zerstört würden.
Die Sturmmöwenkolonie auf der
Hohen Schaar im Hamburger Hafen
ist durch die geplante
Hafenquerspange gefährdet.
„Diese Biotope bieten Lebensraum
für viele Tier- und
Pflanzenarten“, erklärt Frederik
Schawaller von der NABU-Gruppe
Süd, der das Gebiet untersucht
hat. „Insbesondere würde mit dem
Bau dieser Trasse der größte
Bergpieperschlafplatz im
Hamburger Raum zerstört.
Ebenfalls ist der größte
Rastplatz für Zwergtaucher im
Hamburger Raum betroffen.“ In
dem von der südlichen Trasse
beeinflussten Gebiet kommen
insgesamt 53 Pflanzenarten der
Roten Listen vor, davon 44 Arten
in Hamburg gefährdete oder stark
gefährdete und neun bundesweit
gefährdete oder stark gefährdete
Pflanzen. Auch die Lebensräume
des europa- und bundesweit
streng geschützten Moorfrosches
sowie 82 Brutvogelarten, von
denen 12 Arten gefährdet,
darunter vier vom Aussterben
bedroht sind, wie z.B. der
Wachtelkönig, würden durch die
Südtrasse zerstört. „Diese
Lebensräume haben eine wichtige
Bedeutung für den Hamburger
Biotopverbund und damit für die
Artenvielfalt“, bezeugt
Schawaller. „Weiterhin
befürchten wir, dass durch den
Bau der Hafenquerspange auch
Hamburgs größte Möwenkolonie auf
der „Hohen Schaar“
beeinträchtigt wird.“
Der
Rechtsschutz
Lebenswertes Wilhelmsburg RELEWI
schreibt:
-
Es gibt
keinen Nachweis
für die
Notwendigkeit
einer neuen
Autobahn durch
den Hafen und
die Elbinseln
(so genannte
Hafenquerspange).
Ihr Schaden
überwiegt einen
möglichen
Nutzen.
-
Eine
Ost-West-Autobahn
entlastet die
Hamburger
Innenstadt
nicht.
-
Die für 2025
angenommenen
Verkehrsverhältnisse,
erfordern nicht
den Bau einer
neuen Autobahn
(HQS).
-
Eine
Ost-West-Autobahn
ist für den
Hafenverkehr
nicht notwendig,
sondern es gibt
Alternativen mit
einer
stadtverträglichen
Optimierung der
vorhandenen
Straßen.
-
Eine
Ost-West-Autobahn
schließt keine
Autobahnnetzlücke.
Eine Umfahrung
über Maschen
bzw.
Kaltenkirchen
(A20) ist
stadtverträglicher
und zugleich
zumutbar.
-
Eine
Ost-West-Autobahn
belastet ganz
Hamburg und vor
allem Bostelbek,
Moorburg und die
Elbinseln mit
erheblichem
zusätzlichem
Verkehr (u. a.
durch die über
die A26
herangeführten
Verkehre). Durch
diesen „Staubsaugereffekt“
werden die o. g.
Stadtteile auch
mit zusätzlichem
Lärm, CO2 und
Feinstaub
belastet.
-
Durch die
über die A26 und
die geplante HQS
herangeführten
Verkehre auf die
A1 in Richtung
Innenstadt wird
sich die
tägliche
Stausituation
vor den
Elbbrücken in
unvertretbarer
Weise weiter
verschärfen.
-
Eine neue
Autobahn ist
wirtschaftlich
nicht
vertretbar,
bringt geringen
Nutzen für die
Benutzer und
großen Schaden
für die Umwelt
und die
Anwohnerinnen.
-
Ohne den
Nachweis der
unabweisbaren
Notwendigkeit
darf es keine
Weiterführung
der Planungen
für eine
Autobahnquerspange
geben.
Die Hamburg Port Authority
hat im September 2010 ihre
"Masterplan
Straßenverkehr Hafen Hamburg"
veröffentlicht. In ihrem
Resümee, S. 94, führt sie aus:
„Mit
den im Masterplan Straßenverkehr
aufgezeigten Konzepten und
Maßnahmen ist die HPA in der
Lage,

Die Hafenquerspange ist
keine
dieser aus der Sicht der HPA
erforderlichen Maßnahmen, wohl
aber der langfristig
erforderliche Neubau einer
Köhlbrandquerung, dessen Kosten
mit 380 Mio. Euro veranschlagt
werden und der ohne eine
Bundesunterstützung als die
wesentliche
Seehafenhinterlandanbindung
Hamburgs kaum realisierbar ist.
Im Masterplan wird die
Hafenquerspange aus der Sicht
des Hafens als Ergänzung und
zusätzliche Entlastung gesehen,
nicht aber als notwendig für die
Bewältigung des zu erwartenden
Verkehrs.
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Am PEGELSTAND am
18.11.2010
"LINIENBESTIMMUNG
HAFENQUERSPANGE"
haben ca. 80
BesucherInnen
intensiv diskutiert.
Eingeleitet wurde
dieses durch
Vorträge von Herrn
Kindermann (DEGES),
Prof. Dr. Topp
(IBA-Hamburg-Kuratorium),
Schawaller
(Naturschutzbund
Deutschland - nabu).
Die
Diskussionsleitung
hatte Manuel Humburg
(Zukunft Elbinsel
Wilhelmsburg e.V.)
Außerdem haben als
Sachverständige
teilgenommen von den
Firmen DEGES und
Kortemeier&Brokemeier
Frau Flasche, Herr
Pfeffermann, Herr
Brokmann, Herr
Kindermann. Die
Behörde für
Stadtentwicklung und
Umwelt war
eingeladen und hat
statt eigener
Vertreter die
DEGES-Vertreter zur
Teilnahme benannt.
Herr Pfeffermann
(DEGES) hat darauf
hingewiesen, dass es
nicht mehr um
die A252 geht,
sondern die Autobahn
die Bezeichnung A26
erhalten soll.
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Geschichte der "Hafenquerspange"
eine Kurzübersicht von Michael Rothschuh, November
2010
dazu auch eine aktuelle
Präsentation (pdf)
zum Zusammenhang von Hafenquerspange, Green Capital
und Hafenverkehr
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Mit der Hafenquerspange (HQS), einem Begriff, der
sich in den 1980er Jahren eingebürgert hat, ist eine
Ost-West-Autobahn zwischen A7 und A1 durch den Hafen
und den Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg gemeint.
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Geschichte
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1939 Die Pläne sehen –
ähnlich wie für Berlin – einen Autobahnring in
Hamburg vor, dessen südlicher Teil eine Autobahn
zwischen der im Bau befindlichen Bremer Autobahn und
der geplanten Nord-Süd-Autobahn (heute A7) sein
soll. Diese Autobahn wird schon 1943 in
Schulatlanten eingezeichnet.
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1974 Die Köhlbrandbrücke
verbindet den östlichen Hafen mit der A7 und dem
neuen Elbtunnel. Die Köhlbrandbrücke ist eine
Stadtstraße in der Verwaltung der Hamburg Port
Authority, als Autobahnzubringer ist sie vom Bund
mit finanziert.
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1979
In den 70er Jahren scheitern die Stadtautobahnpläne
nördlich der Elbe (Alsterquerspange,
Stadtautobahn entlang der U-Bahn und im
zugeschütteten Isebekkanals u.v.m.) am Widerstand
der Hamburger Bürgerinnen und Bürger. Als Ersatz für
diese Stadtautobahnen wird eine „Hafen-Autobahn“
zusammen mit einem Baumwalltunnel in dem
Generalverkehrsplan 1979 verankert:
Der Verkehr soll z.B. von der Ost-West-Straße über
den Baumwalltunnel und die Stadtautobahn an die
Autobahnen A1 und A 7 herangeführt werden. Eine Ab-
und Zufahrt zum/vom Freihafen auf diese Strecke ist
nicht vorgesehen.
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1984 teilt Bürgermeister
von Dohnanyi auf einer von
protestierenden
Wilhelmsburgern
einberufenen Bürgerversammlung das Ende der Pläne
für eine Hafenquerspange mit, nachdem der
Baumwalltunnel gescheitert ist. Der Bund ist nicht
bereit, einen Baumwalltunnel zu zahlen, weil er
keine Autobahn ist, stattdessen soll eine 4.
Elbtunnelröhre gebaut werden.
Von der Behörde wird dennoch weiter an der
Hafenquerspange geplant.
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1990 werden die
Wohngebiete auf der Veddel entlastet, indem die
B4/75 von Wohnstraßen auf die Autobahn verlegt wird.
Im Zuge dessen wird die A252 zwischen der A255 und
der Wilhelmsburger Reichsstraße gebaut. Fortan
erscheint die Hafenquerspange als Verlängerung der
A252 zur A1.
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1992 gelangt die HQS in
den „vordringlichen Bedarf“ des
Bundesverkehrswegeplans und 1996 auch in das
Transeuropäische Netz der EU. Die Finanzierung durch
Bund oder EU ist damit aber nicht verbunden.
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1998 wird mit einer
Linienbestimmung begonnen. Die Alternativen sind
damals – und 10 Jahre später wieder – „Nordtrassen“,
„Südtrassen“ sowie eine Diagonale Ost und eine
Diagonale West.
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Rot: Nordtrasse
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Lila: Südtrasse
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Lila-Gelb:: Diagonaltrasse Ost
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Lila-Blau-Rot: Diagonaltrasse-West
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1999 In Wilhelmsburg
verstärkt sich der Widerstand: „Zukunftsplan statt
Autobahn“
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2003 Die HQS wird im
Bundesverkehrswegeplan unter der Regierung von SPD
und Grünen zurück gestuft in den „weiteren Bedarf
mit Planungsrecht“: Die HQS darf geplant, aber in
der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans nicht mit
Bundesmitteln gebaut werden.
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2004 Die HQS fällt auch
aus dem EU-Leitschema des Transeuropäischen
Netzes-Verkehr heraus. Dort ist als
Ost-West-Verbindung eine A20 von Glückstadt mit
einem Elbtunnel zur A7 und weiter zur A1 bei Lübeck
vorgesehen.
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2005 sieht die
CDU-Regierung die Hafenquerspange als ein mögliches
Großprojekt ihrer Privatisierungspolitik und
beauftragt die stadteigene RealisierungsGEsellschaft
(REGE) mit ihrer Planung als Public-Private-Projekt.
Begründet wird das Projekt mit dem damals rapide
steigenden Containerverkehr. Finanziert werden soll
sie wesentlich durch eine Maut für PKW und LKW nicht
nur auf der Neubaustraße, sondern auch auf den so
genannten Ausweichrouten (u.a. Köhlbrandbrücke,
Kattwykbrücke, ggf. Mengestraße usw.). Dafür wird
vom Bund aus Forschungsmitteln eine
„Machbarkeitsstudie“ in Auftrag gegeben, die auch
2010 nicht abgeschlossen ist, weil die Hamburger
Planungsgrundlagen sich fortlaufend verändert haben.
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2005/2006 wird unter
Leitung des Industrieverbands Hamburg eine Studie
erstellt, die zum Ergebnis hat, dass eine HQS eine
geringe Bedeutung zur Lösung von zukünftig
erwarteten Problemen für den LKW-Verkehr im
Hamburger Hafen hat im Vergleich zu technisch
progressiven Maßnahmen, die einen Bruchteil der
Kosten erfordern.
http://www.bdi-hamburg.de/files/11-05-06_lkw-verkehrsflussoptimierung_hamburgerhafen.pdf
|
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2007 zeichnet sich ab,
dass dieses PPP-Projekt – ebenso wie seine Vorbild
„Herrentunnel“ bei Lübeck scheitern würde (zu hohe
Gesamtkosten, zu hohe Mautgebühren, rechtliche
Probleme der Bemautung von bereits existierenden
„Ausweich“-Straßen).
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2007 November:
Auf einem „Labor Hafen-Logistik-Stadt“ der
IBA-Hamburg werden erstmals Alternativen sowohl zu
Autobahnplänen als auch zur bisherigen
Wilhelmsburger Reichsstraße diskutiert. Hierbei geht
es u.a. um die „Hafenquerspange im Sinne einer
notwendigen leistungsfähigen Verbindung für den
Hafen“ - also nicht unbedingt als
Autobahn.
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2008
Januar wird das
Scheitern der von der ReGe vorangetriebenen
Planungen einer Nordtrasse (rot) bekannt gegeben
(Kosten über 1 Mrd. Euro, mangelnde Verträglichkeit
mit dem „Sprung über die Elbe“).
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Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg e.V.
schlägt ein leistungsfähiges Hafen-
und Elbinselnetz ohne neue
Autobahnen vor.
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Die offiziellen Akteure aber verbleiben bei den
Autobahnplanungen von 1998ff.:
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Die IBA-Hamburg schlägt eine
West-Diagonale vor (lila-blau-rot),
verbunden mit einem Rückbau der
Reichsstraße;
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in der BSU wird u.a. eine
Ost-Diagonale (lila,gelb)
erarbeitet, bei der die A26 bis zur
Wilhelmsburger Reichsstraße
weitergeführt, diese an die
Eisenbahn verlegt sowie zur Autobahn
aufgewertet werden soll;
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die DEGES wird beauftragt, eine
Südtrasse (lila) zu planen.
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2008 April: Der Koalitionsvertrag (CDU-GAL) sieht
vor
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„Hafenquerspange
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Es
sollen innerhalb von 3 bis 6 Monaten Lösungen für
zwei Ost/West-Straßenverbindungen anhand folgender
Kriterien geprüft werden:
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eine
möglichst
geringe
finanzielle
Belastung
bei
günstigem
Finanzschlüssel
Hamburg/Bund
|
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verkehrliche
Entlastung
für
Wilhelmsburg
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sie
dürfen
dem
Sprung
über
die
Elbe
städtebaulich
nicht
entgegenstehen
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keine
aufgeständerte
Lösung
über
den
Spreehafen
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keine
Zeitverzögerungen
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Auswirkungen
auf
eine
angestrebte
Verlagerung
oder
Rückbau
der
Wilhelmsburger
Reichsstraße
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Ausbaubedarf
der
Diagonaltrasse
West
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ökologische
Aspekte
der
Trassenführungen
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Darüber hinaus
herrscht Einigkeit, unverzüglich Maßnahmen, wie im
IVH-Gutachten beschrieben, zu ergreifen, um den
Verkehrsfluss auf der Haupthafenroute auch
kurzfristig zu beschleunigen.
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Die GAL vertritt die Auffassung, dass bei zwei
Straßen die Nordtrasse als ertüchtigte Stadtstraße
und die Südtrasse als Autobahn gebaut wird.“ (nur
hier ist von einer Autobahn die Rede)
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2008 Die DEGES wird mit einer
Neuplanung beauftragt. Sie sieht zunächst einen
Zweistufenplan vor:
1. Ausbaustufe: Verlegung der Wilhelmsburger
Reichsstraße zwischen der A252 (Georgswerder) und
der A253(Kornweide) und Umwandlung der WRS in eine
Autobahn
2. Ausbaustufe: HQS zwischen der A7 und der
Wilhelmsburger Reichsstraße/A253
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2009
4. März: Senatorin Hajduk (Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt, Grüne) und Senator
Gedaschko (Behörde für Wirtschaft und Arbeit, CDU)
stellen ausgewählten Pressevertretern eine von der
DEGES erarbeitete Südtrasse (in der Skizze:
durchgehende rote Linie) vor. Die Presse versteht
dieses als klare Positionsbestimmung der
Senatorinnen bzw. des Senats.
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2009:Juni:
Die Projektstudie der DEGES zur Hafenquerspange wird
den Teilnehmern eines Beteiligungsprozesses sowie
den Bürgerschaftsabgeordneten zugänglich gemacht:
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http://www.planenimdialog.de/Behoerdenmaterial/beh_material.htm
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2009
12.
September: In einem des Geschäftsführers der Hamburg
Port Authority zum Hafenverkehr wird deutlich, dass
die HPA die HQS keineswegs als alternativlos
ansieht:
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2009, 15.
September Scoping Termin. (DEGES
im Auftrag der BSU, Scopingtermin zur UVS
Hafenquerspange, Synopse der Stellungnahmen, IGS:
S.39-42, Stand: 09.09.2009
Darin äußert die IBA
Hamburg erstmalig eine deutliche Kritik an den
Plänen für eine neue Quer-Autobahn:
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„Fehlender
Nachweis der verkehrlichen
Notwendigkeit.
Es ist bis heute nicht deutlich
gemacht geworden, in welchem Maße
die HQS ‚hausgemachtem‘ Verkehr von
Wilhelmsburg, dem Hafenverkehr und
schließlich überregionalem
Autobahnverkehr dient, der mit
Wilhelmsburg nichts zu tun hat. ...
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Das aber bedeutet,
dass die
Notwendigkeit einer
West-Ost-Autobahn
durch Wilhelmsburg
aus überregionalem
Autobahnverkehr
abgeleitet wird. Es
geht um den
Lückenschluss
zwischen A 26/A 7 im
Westen und A 1 im
Osten.
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Es ist
verkehrsplanerisch
anerkannte Praxis,
überregionalen
Autobahnverkehr
nicht durch
Stadtgebiete,
sondern um diese
herum zu führen.
Lückenschlüsse im
Autobahnnetz dürfen
also nicht in
besiedeltem Gebiet
gesucht werden, und
erst recht nicht in
einem so
vorbelasteten Gebiet
wie Wilhelmsburg und
auf einer bei aller
Vorbelastung
empfindlichen Insel.
Mit Blick auf das
Autobahnnetz südlich
von Hamburg und den
dort vorhandenen
Verknüpfungen der
Autobahnen stellt
sich ohnehin die
Frage, ob die durch
den Lückenschluss
erreichbaren
Reisezeitverkürzungen
die mit der HQS als
Autobahn verbundenen
Eingriffe und
Aufwände
rechtfertigen.“
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Die IBA Hamburg
sieht in der HQS
eine Zerschneidung
insbesondere der
Elbinsel
Wilhelmsburg:
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„Weitere
Verkehrsinfrastrukturen
stehen im
Widerspruch zum
„Sprung über die
Elbe“
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Weitere Zäsuren und
Barrieren verträgt
die Elbinsel nicht –
ganz im Gegenteil,
es muss um den Abbau
von Barrieren gehen.
Zusätzliche
Verkehrsinfrastruktur,
die wegen des Hafens
erforderlich wird,
ist deshalb
vorrangig auch
danach zu
beurteilen, in
welchem Maße sie
Wilhelmsburger
Missstände abbaut.
In keinem Fall darf
zusätzliche
Verkehrsinfrastruktur
die Insel weiter
zerteilen und von
ihren Uferbereichen
trennen.
Verkehrsprojekte
sind auch danach zu
beurteilen, ob sie
das gesamtstädtische
Entwicklungsziel des
‚Sprungs über die
Elbe‘ fördern oder
beeinträchtigen. Die
Schaffung weiterer
Zäsuren steht in
eindeutigem
Widerspruch zu
diesem erklärten
Ziel der Hamburger
Bürgerschaft.“
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IGS 2013:
„Die neue
Entwicklung
Wilhelmsburgs sollte
nicht durch eine
zusätzliche
Autobahn, die
Hafenquerspange,
eingeschränkt
werden. Eine neue
Autobahn schafft
einen künstlichen
Staubsaugereffekt
für den Verkehr und
bedeutet eine
zusätzliche
Belastung für viele
Menschen im
Stadtteil.“
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2009,
November: Resümee aller Bürgergruppen im
Beteiligungsprozess (mit Ausnahme von zwei
Personen): „Es
gibt keinen Nachweis für die Notwendigkeit einer
neuen Autobahn durch den Hafen und die Elbinseln (so
genannte Hafenquerspange). Ihr Schaden überwiegt
einen möglichen Nutzen.
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Eine Ost-West-Autobahn entlastet die
Hamburger Innenstadt nicht.
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Die für 2025 angenommenen
Verkehrsverhältnisse erfordern nicht
den Bau einer neuen Autobahn (HQS).
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Eine Ost-West-Autobahn ist für den
Hafenverkehr nicht notwendig,
sondern es gibt Alternativen mit
einer stadtverträglichen Optimierung
der vorhandenen Straßen.
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Eine Ost-West-Autobahn schließt
keine Autobahnnetzlücke. Eine
Umfahrung über Maschen bzw.
Kaltenkirchen (A20) ist
stadtverträglicher und zugleich
zumutbar.
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Eine
Ost-West-Autobahn belastet ganz
Hamburg und vor allem Bostelbek,
Moorburg und die Elbinseln mit
erheblichem
zusätzlichem
Verkehr und damit auch mit
zusätzlichem Lärm, CO2 und
Feinstaub.
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Eine neue Autobahn ist
wirtschaftlich nicht vertretbar,
bringt geringen Nutzen für die
Benutzer und großen Schaden für die
Umwelt und die AnwohnerInnen.
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Ohne den Nachweis der unabweisbaren
Notwendigkeit, darf es keine
Weiterführung der Planungen für eine
Autobahnquerspange geben.“
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2010, 23.Februar : Senat
beschließt Antrag auf neue Linienbestimmung für die
HQS auf der Trasse Süd 1:
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2010, 18.10.-18.11.2010: Auslegung der von Hamburg
beantragten Linienbestimmung im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsprüfung
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Donnerstag, 18.11.2010, 19 Uhr : PEGELSTAND
zum Linienbestimmungsverfahren: Bürgerhaus
Wilhelmsburg
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Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg e.V.
- (Verein zur Entwicklung der Elbinseln im Herzen
Hamburgs) Rothenhäuser Damm 72c, 21107 Hamburg
Vereinsregister Hamburg VR 17514
www.zukunft-elbinsel.de
info@zukunft-elbinsel.de
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VORSTAND
Marianne Groß
gross@zukunft-elbinsel.de
Manuel
Humburg
humburg@zukunft-elbinsel.de
, Vorsitzender Fon: 040/ 31768663
Fax: 040/31768664
Dirk
Holm,
holm@zukunft-elbinsel.de
Michael Rothschuh,
rothschuh@zukunft-elbinsel.de
, Fon 040/6520296
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